Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, so Ansgar Dittmar von den Schwusos, dass eine Ungleichbehandlung von verheirateten und in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten und Beamtinnen verfassungswidrig ist und das entsprechende schwarz-gelbe Gesetz über den Familienzuschlag für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt. Der Gesetzgeber ist nunmehr auch verpflichtet, eine Neuregelung vorzunehmen mit einer rückwirkenden Wirkung zum 01.08.2001! Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsauffassung der Schwusos in zweierlei
Hinsicht: Erstens erweitert das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG um die sexuelle Identität.
Schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb aus Karlsruhe
