Mit diesem Urteil hat, laut Deutschlandradio KULTUR vom 18.10.201, der Verfassungsrat in Paris die Rechte von Schwulen und Lesben noch einmal gestärkt. Der Rat wies eine Klage mehrerer konservativer Bürgermeister zurück. Sie hatten sich auf ihre Meinungs- und Religionsfreiheit berufen. In Frankreich schließen in der Regel Bürgermeister Ehen. Seit Mai können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dagegen hatte es monatelang Proteste gegeben.