entschieden. Die Begründung: Im Falle einer derart geförderten Kinderwunschbehandlung müssten allein Samen- oder Eizellen eines Spenders verwendet werden – nicht aber Spendersamen eines Dritten. Im konkreten Fall hatte eine lesbische und unfruchtbare Klägerin aus Aschaffenburg die Erstattung...
Bundessozialgericht: Lesbische Paare müssen Kosten für künstliche Befruchtung selbst tragen
