Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) plädiert dafür, dass gleichgeschlechtliche Ehepartner von EU-Bürgern dasselbe Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union genießen wie heterosexuelle Partner. Das heißt: Wer als Nicht-EU-Bürger in einer schwulen oder lesbischen Ehe lebt, der soll sich dem Generalanwalt zufolge im Land seines Partners niederlassen...